Sichtbehinderungen

Jedes Jahr kommt es an einigen Straßenkreuzungen zu Sichtbehinderungen durch Feldfrüchte und Gartenhecken. 

In diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmungen des § 91 Straßenverkehrsordnung 1960 hingewiesen. Die Behörde kann demnach Grundeigentümer auffordern, Sichtbehinderungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zu entfernen. Wir ersuchen Sie daher, Felder und Gärten so zu gestalten, dass sich dabei - insbesondere im Kreuzungsbereich - keine Sichtbehinderungen ergeben, auch in Ihrem eigenen Interesse!

21.05.2024