Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen einen groben Überblick über die Abwicklung eines Bauvorhabens geben. Für detailliertere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauabteilung gerne zur Verfügung.
Falls Sie Baumaßnahmen planen, sollten Sie möglichst früh mit der Gemeinde als Baubehörde Kontakt aufnehmen und sich über etwaige Besonderheiten (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Gefahrenzonenplan, etc.), die für das betroffene Grundstück zutreffen könnten, informieren.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, Einreichunterlagen oder Entwurfspläne von der Bauabteilung und dem bautechnischen Sachverständigen vorprüfen zu lassen. Der bautechnische Sachverständige des Bezirksbauamtes Gmunden steht auch bereits in der Planungsphase für eine Beratung zur Verfügung. Dadurch können Überraschungen im Bewilligungsverfahren vermieden werden.
Zu den Einreichunterlagen (zB. Wohngebäude) gehören:
- Ansuchen
- Baubeschreibung in zweifacher Ausfertigung
- Einreichplan in zweifacher Ausfertigung
- Energieausweis
- Trinkwasserbefund (wenn kein Anschluss an Ortswasserleitung)
Abwicklung des Verfahrens
Wenn alle relevanten Nachbarn (bei Wohngebäuden im Umkreis von 10 m, gemessen von der Grundstücksgrenze) auf dem Einreichplan (2-fache Ausfertigung) den Einwendungsverzicht zum gegenständlichen Bauvorhaben unterschreiben, kann ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren ohne Bauverhandlung durchgeführt werden.
Abweichungen nach Erteilung der Baubewilligung wie z.B. Veränderung der Lage oder Höhensituierung können eine neuerliche Bewilligungspflicht erfordern.
Kanal- und Wasseranschluss am Grundstück
Für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz bzw. an die öffentliche Wasserleitung wenden Sie sich bitte an die Bauabteilung der Stadtgemeinde.
Straßenaufschließung
Grundsätzlich ist ein Grundstück durch eine öffentliche Straße aufgeschlossen. Je nach Ausbauzustand der Straße (Schotter, Asphalt) wird mit Erteilung der Baubewilligung ein Verkehrsflächenbeitrag fällig.
Sonstige Firmen und Leitungsträger
Rauchfangkehrer
Durch den Entfall des bisherigen Gebietsschutzes kann grundsätzlich jeder Rauchfangkehrer beauftragt werden.
Einfriedung des Grundstückes
Vor Errichtung einer allfälligen straßenseitigen Einfriedung ist die Zustimmung der zuständigen Straßenverwaltung. Bei Gemeindestraße ist dies der Bürgermeister.
Fertigstellung
Wenn Sie Ihr Eigenheim bzw. Ihr Bauvorhaben fertiggestellt haben, ist der Baubehörde eine Fertigstellungsanzeige vorzulegen.
Hausnummer
Jeder Hausbesitzer ist zur Kennzeichnung seines Hauses verpflichtet. In der Bauabteilung können Sie ihre Hausnummerntafel zum Preis von € 25,00 nach Baufertigstellung abholen.
Sonstiges
Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Bauvorhaben anzeige- bzw. bewilligungspflichtig! So ist zum Beispiel die Errichtung einer Garten- oder Gerätehütte (bis zu 15 m² bebaute Fläche), eines auf nicht mehr als 2 Seiten geschlossenen Schutzdaches (Carport) bis max. 35 m² bebaute Fläche oder eines Schwimmbeckens/Schwimmteiches ab einer Wasserfläche von 35 m² bzw. ab einer Tiefe von 1,50 m anzeigepflichtig.
Kontaktdaten
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter von Bauabteilung und Bauhof gerne zur Verfügung:
- (Bauabteilungsleitung), +43 7612 8644-333
- Ing. Martin Obereigner (Bautechnik), +43 7613 8644-330
- Peter Wittchen (Baurecht), +43 7613 8644-320
- Wkmstr. Werner Pautzenberger (Baurecht), +43 7613 8644-322
- Jutta Kudla (Baurecht), +43 7613 8644-321
- Andrea Viechtbauer (Baurecht), +43 7613 8644-323
- Michael Moran (Gebäudeverwaltung), +43 7613 8644-331
- Andrea Mottl (Wohnungswesen), +43 7613 8644-332
- Wolfgang Würflinger (Bauhofleiter), +43 7613 8644-270
- Christian Würflinger (Wassermeister), +43 7613 8644-272
Links