Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Stadtgemeinde Laakirchen auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadtgemeinde Laakirchen handelt.

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden. Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) sehen Sie hier:

bildmarke_amtssignatur_laakirchen 


Die Veröffentlichung Amtssignatur der Bildmarke der Stadtgemeinde Laakirchen gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:Amtssignatur_-_Bildmarke_Signiert[1].pdf herunterladen (0.41 MB)

Elektronische Signaturprüfung:
 http://www.signaturpruefung.gv.at
bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
 http://www.signaturpruefung.gv.at/
bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument angeführte Kontaktstelle oder an die Stadtgemeinde Laakirchen unter der Telefonnummer +43 7613 8644.

Bei sonstigen Fragen zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Laakirchen wenden Sie sich ebenfalls an die Stadtgemeinde Laakirchen unter +43 7613 8644 oder per E-Mail an stadtamt@laakirchen.ooe.gv.at