Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Homepage der Stadtgemeinde Laakirchen
1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG
- Medieninhaber: Stadtgemeinde Laakirchen
- Herausgeber: Stadtgemeinde Laakirchen
- Ansprechperson: Amtsleiter Mag. Joachim Wintner
- Adresse: Rathausplatz 1, 4663 Laakirchen
- Telefon: +43 7613 8644-0
- Telefax: +43 7613 8644-42
- E-Mail: stadtamt@laakirchen.ooe.gv.at
- DVR-Nummer der Stadtgemeinde Laakirchen: 003841
- UID ATU39091004
- Bankverbindung (SEPA): Raiba Salzkammergut, IBAN: AT05 3451 0000 0811 0223, BIC: RZOOAT2L510
- Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG : Die Homepage der Stadtgemeinde Laakirchen bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government-Dienste der Stadtgemeinde Laakirchen.
2. Kundmachung gem. § 13 AVG
Schreiben
an die Stadtgemeinde Laakirchen richten Sie bitte an folgende Adresse:
Stadtgemeinde Laakirchen
Rathausplatz 1
4663 Laakirchen
Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Telefon und Fax
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer +43 (7613) 8644-42. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 (7613) 8644-0 während der Amtsstunden zur Verfügung.
E-Mail
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse stadtamt@laakirchen.ooe.gv.at der Stadtgemeinde Laakirchen. Für die elektronische Kommunikation mit der Stadtgemeinde Laakirchen können folgende Formate verwendet werden:
Art | Typ | Endung |
---|
Text | ASCII text/plain | *.TXT |
Dokument | PDF application/pdf | *.PDF |
| RTF application/rtf | *.RTF |
| MS Office Word application/msword | *.DOC |
| MS Office Excel application/msexcel | *.XLS |
Grafik | GIF image/gif | *.GIF |
| JPEG image/jpeg | *.JPG *.JPEG |
| BMP image/bmp | *.BMP |
HTML | HTML text/html | *.HTM *.HTML |
Komprimierung | ZIP application/zip | *.ZIP |
Elektronische Anbringen außerhalb der Amtsstunden
Gem. § 13 Abs. 2 zweiter Satz AVG verweist die Stadtgemeinde Laakirchen auf die mangelnde Bereitschaft elektronische Anbringen außerhalb der Amtsstunden anzunehmen. Diese gelten ab Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt. (VwGH vom 17.02.2021, Ro 2021/07/0003)
Amtsstunden
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen in der Regel von 07:30 bis 12:00 und von 13:00 bis ca. 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Mittwoch ist ab 13:00 Uhr kein Parteienverkehr. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
3. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Stadtgemeinde Laakirchen angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Laakirchen keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.
Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes. Texte, Grafiken und Bilder dieser Homepage sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadtgemeinde Laakirchen zulässig.
Die auf den Internetseiten der Stadtgemeinde Laakirchen wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Stadtgemeinde Laakirchen als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.
4. Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Laakirchen auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments, zusammen.
Veröffentlichung der Bildmarke:
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Laakirchen gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung:
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Laakirchen: Tel. +43 7613 8644-0 bzw. www.signaturpruefung.gv.at