Per Mausklick können Sie schon heute rund um die Uhr und sieben Tage die Woche Amtswege komfortabel von zu Hause aus erledigen, und das noch dazu kostenlos!
Vom virtuellen Besuch beim Finanzamt (FinanzOnline) bis zum Online-Stipendium, von der Beantragung einer Strafregisterbescheinigung oder einer Meldebestätigung bis zur Unterstützung von Volksbegehren und Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst, spannt sich ein breiter Bogen an Diensten, die Ihnen Wartezeit, Stress und umständliche Formalitäten ersparen können.
Damit Sie diese Services sicher über das Internet nutzen können, muss Ihre Identität auch in der elektronischen Welt eindeutig nachweisbar sein. Dafür benötigen Sie einen digitalen Ausweis – die Handy-Signatur. Mit der Handy-Signatur können Sie sich nicht nur im Internet ausweisen – Sie können Ihre Anträge gleich direkt mittels Handy rechtsgültig elektronisch unterschreiben.
Anwendungsmöglichkeiten 
Eine vollständige Anwendungsübersicht finden sie online unter http://www.buergerkarte.at/anwendungen-handy.html
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Beantragung der Handy-Signatur ist die
Vollendung des 14. Lebensjahres und die Eintragung ins Zentrale
Melderegister ZMR.
Aktivierung
Aktivieren Sie die Handy-Signatur bequem am Stadtamt Laakirchen. Sie benötigen dazu
- Einen Termin bei einem unserer Registration-Officers (Kontakt am Seitenende).
- Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, am besten ihren
Reisepass oder Führerschein. Dieser muss auf den im ZMR eingetragenen
Namen lauten (Achtung z.B. bei Namenswechsel anässlich Heirat).
- Ein eigenes Handy oder Smartphone.
Alle sonstigen Aktivierungsmöglichkeiten finden Sie auf http://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.html
Wie funktioniert die Signatur
Bei Verwendung der Handy Signatur wird – analog zu E-Banking Lösungen der Banken – nach erfolgter Eingabe der Handynummer und einem Passwort ein Einmalcode in einem SMS übermittelt.
Die Eingabe dieses Einmalcodes (TAN= Transaktionsnummer) in der jeweiligen Anwendung löst die qualifizierte elektronische Signatur aus. Die qualifizierte Signatur ist gleichwertig zur eigenhändigen Unterschrift nicht nur bei elektronischen Amtswegen, sondern auch in der Privatwirtschaft etwa beim elektronischen Unterzeichnen von Verträgen.
Ein weitere Möglichkeit die Handy-Signatur zu nutzen, ist der Empfang der TAN mittels Handy-Signatur App. Weitere Informationen zur App stehen unter http://app-info.handy-signatur.at zur Verfügung.
Kosten
Es fallen der BenutzerIn für Aktivierung und Nutzung der Handy-Signatur keine Kosten an.
Registration-Officers