Heiraten in Laakirchen

Sie haben sich entschlossen zu heiraten - der erste Schritt auf dem Weg zur Traumhochzeit ist die Anmeldung beim Standesamt um das "Aufgebot" zu bestellen. Das Aufgebot ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit und kann frühestens 6 Monate vor Ihrer geplanten Hochzeit gemacht werden.Nach Durchführung der Trauung überreicht die Standesbeamtin 2 Heiratsurkunden. Bei Eheschließung von fremden Staatsbürgern wird eine internationale Heiratsurkunde (= 10-sprachiges Formular) ausgestellt.

Unseren Standesbeamtinnen ist es ein Anliegen, Sie bei Ihrer Hochzeitsplanung so gut wie möglich zu unterstützen und Ihren schönsten Tag so perfekt wie möglich zu gestalten. Die Räumlichkeiten im Neuen Rathaus, im Veranstaltungszentrum „Alfa“ oder im Michlhof in Haitzing werden Ihr Fest zu einem unvergesslichen Ereignis machen.

trauungssaal.jpg
Der Trauungssaal im Neuen Rathaus Laakirchen

Terminreservierung für das Aufgebot bitte unter der Telefonnummer +43 7613/8644-220 oder 221

Im Zuge der Anmeldung wird Folgendes erledigt:

  • Aufnahme der Personaldaten
  • Bestimmung der künftigen Namensführung
  • Festlegung des Trauungstermines und -ortes
  • Besprechung des Trauungsablaufes
  • Bezahlung der Gebühren

Bei der Anmeldung zur Eheschließung ist es erforderlich, einige Dokumente vorzulegen.

Beide Verlobte:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldenachweis (wenn nicht in Österreich wohnhaft)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ev. Heiratsurkunden sämtlicher Vorehen und Nachweis der Auflösung (Scheidungspapiere mit Rechtskraftstempel oder Sterbeurkunde)
  • ev. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • ev. Nachweis akademischer Grade

Hinweis: Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift erforderlich.

Fremde Staatsangehörige:

  • Fremde benötigen zusätzlich eine aktuelle Bestätigung über Ihren Familienstand
  • Fremde benötigen den gültigen Reisepass oder Personalausweis.
  • Fremdsprachige Dokumente müssen von einem beeideten Dolmetscher übersetzt und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden.

Bei speziellen Anfragen helfen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch weiter!

Gebühren:

Im Normalfall fallen für die standesamtliche Trauung Gebühren in der Höhe von ca. 60,00 Euro an. Dieser Betrag kann sich allerdings erhöhen, sollten Sie z.B. ausländische Dokumente, wie etwa Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Ledigenbescheinigungen, erstmals im Inland bei der Anmeldung zur Eheschließung vorlegen (ca. 130,00 Euro).

Für den Fall, dass Sie eine Trauung außerhalb des Rathauses planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich ca. 300 Euro mit ein!

Achtung! Die Saalmiete und andere Sachkosten für die externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Veranstalter entrichtet werden.