Winterdienst in Laakirchen

18.10.2018 08:18

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Der Winterdienst der Stadtgemeinde Laakirchen beginnt um 04:00 Uhr Früh bzw. bei starken Niederschlägen noch früher. In den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen die Gemeindestraßen (Siedlungsstraßen, Güterwege usw.), nicht jedoch die Landes- und Bundesstraßen.
Der Winterdienst wird vorrangig auf den Hauptverkehrswegen bzw. Durchzugsstraßen, und anschließend auf den Nebenstraßen durchgeführt. Bei starken bzw. lang andauernden Niederschlägen kann es zu Verzögerungen des Winterdienstes kommen, wofür um Verständnis ersucht wird.
Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen sind gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 93) von den Grundanliegern in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu räumen und zu streuen. Ist ein Gehsteig oder Gehweg nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu räumen und zu streuen. Die fallweise Räumung und Streuung durch die Gemeinde entbindet die Anrainer nicht von dieser Verpflichtung! Die Übernahme der Räum- u. Streupflicht durch „stillschweigende Übung“ i.S.d. § 863 ABGB wird von der Gemeinde ausdrücklich ausgeschlossen.

Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen bzw. fremden Grundstücken abgelagert werden. Fahrzeuge sind vorschriftsmäßig zu parken, da ansonsten ein ordnungsgemäßer Winterdienst nur eingeschränkt möglich ist. Streusplitt kann in haushaltsüblichen Mengen vom Gemeindebauhof (Gmöser Straße 2) während der unten stehenden Öffnungszeiten kostenlos bezogen werden. Auskünfte: Bauhofleiter Karl Kleemair bzw. Bauhofleiter-Stv. Josef Spitzbart, Tel.: 0043 7613 8644-270 (Mo. - Do. 07:00 - 15:30 Uhr, Fr. 07:00 - 13:00 Uhr)

 

18.10.2018