Standesamts- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare....

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen oder privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern und der Staatsbürgerschaftsevidenz werden folgende beglaubigte Abschriften und Urkunden ausgestellt:

Kosten

Angelegenheit Gebühr
Geburtsurkunden € 9,30
Abschriften aus dem Geburtenbuch € 9,30
Mehrsprachige Geburtsurkunden € 9,30
Heiratsurkunden € 9,30
Abschriften aus dem Ehebuch € 9,30
Mehrsprachige Heiratsurkunden € 9,30
Sterbeurkunden € 9,30
Abschriften aus dem Sterbebuch € 9,30
Mehrsprachige Sterbeurkunden € 9,30
Staatsbürgerschaftsnachweis € 44,60

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Personenstandsurkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Zuständig

  • Bogojević Jelena (Bereichsleiterin Standesamt, Bürgerservice & Kindergärten, Standesbeamtin)

Formulare