Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Anspruch auf Mindestsicherung haben ausschließlich Personen, die mit ihrem Einkommen und Vermögen ihren Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht abdecken können, sich also in einer sozialen Notlage befinden. 

Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Bezug von Mindestsicherung ist das aktive Bemühen um Arbeit, soweit Arbeitsfähigkeit vorliegt. Die Mindestsicherung bringt intensive Unterstützung beim Einstieg oder Wiedereinstig in das Arbeitsleben, aber auch die Pflicht, sich aktiv um Arbeit zu bemühen.

Zuständig