Geburtsanzeigen

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt im Regelfall vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühr:

Bei erstmaliger Ausstellung innerhalb von 2 Jahren ab Geburt gebührenfrei. Danach betragen die Gebühren € 9,30 pro Urkunde.

Zuständig

  • Bogojević Jelena (Bereichsleiterin Standesamt, Bürgerservice & Kindergärten, Standesbeamtin)