Rezeptgebührenbefreiung

Von der Entrichtung der Rezeptgebühr sind ohne besonderen Antrag befreit:

  • BezieherInnen einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage
  • PatientInnen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten.

Über Antrag bei der zuständigen Krankenkasse können darüber hinaus befreit werden: - Versicherte mit einem Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz - Personen, die aufgrund von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen können. Nähere Info erhalten Sie hier!

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