Sterbefälle

Sterbefälle werden in der Regel vom Bestatter abgewickelt.

Erforderliche Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Gebühren:

Beim Standesamt fallen € 95,30 an Gebühren an (€ 76,70 Totenbeschaugebühr, € 18,60 an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden

Zuständig

  • Bogojević Jelena (Bereichsleiterin Standesamt, Bürgerservice & Kindergärten, Standesbeamtin)