Freizeitwohnungspauschale Gemeindezuschlag (§57 Oö. Tourismusgesetz 2018)

Jährlicher Zuschlag - für Wohnungen bis zu 50m² Nutzfläche sowie für Dauercamper 150% der Freizeitwohnungspauschale - für Wohnungen über 50m² Nutzfläche 200% der Freizeitwohnungspauschale