Kirtag-Anmeldung

Sehr geehrte Marktfahrer*innen!

Die Stadtgemeinde Laakirchen begrüßt Sie als Aussteller recht herzlich! Um eine reibungslose Abwicklung des Marktes zu gewährleisten, ersuchen wir Sie dringend, folgende Punkte zu beachten:

  1. Auf jedem Marktstand ist eine Tafel mit dem Namen und Anschrift des Ausstellers anzubringen. Gewerbliche Marktfahrer müssen überdies den Originalgewerbeschein bei sich führen und den Organen auf Verlangen vorweisen.  
  2. Die Ortsdurchfahrt ist für den Straßenverkehr ab 05:00 Uhr gesperrt.  
  3. Die Standaufstellung hat ausschließlich auf dem zugewiesenen Platz zu erfolgen. Verstöße dagegen können mit sofortigem Platzverweis geahndet werden.  
  4. Mit der Standaufstellung darf frühestens um 05:00 Uhr begonnen werden. Die Marktstände sind so aufzustellen, dass Einsatzfahrzeuge wie Rettung, Notarzt, Feuerwehr oder Polizei jederzeit ungehindert passieren können.  
  5. Die Höhe des Standgeldes beträgt € 4,00 je Laufmeter ohne Strom bzw. € 6,00 je Laufmeter mit Strom. Die Platzgeldeinhebung erfolgt am Marktgelände.
  6. Ende des Marktes und somit des Verkaufs ist um 18:00 Uhr.  
  7. Die Sperre der Ortsdurchfahrt wird um 19:00 Uhr aufgehoben. Bis dahin ist das Marktgelände jedenfalls zu räumen.  
  8. Das Verpackungsmaterial ist mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.  
  9. Anmeldungen für den nächsten Jahrmarkt können am selben Tag oder im Zuge der Platzgeldeinhebung gleich abgegeben werden.

Dadurch sichern Sie sich auch für den kommenden Markt einen Standplatz. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bestimmung die Platzverweigerung für künftige Märkte in Laakirchen nach sich ziehen. Bitte sorgen Sie daher im eigenen Interesse für die Einhaltung der genannten Punkte.

Der Bürgermeister

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Auszug aus der Marktordnung
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