Kommunalsteuer-Ermäßigung

Bei Betriebsansiedlungen im Gemeindegebiet von Laakirchen wird an Unternehmen gemäß Kommunalsteuer-Gesetz 1993 eine Kommunalsteuer-Ermäßigung zwischen dem 1. und 3. Jahr gewährt. Die Anträge sind schriftlich im Rathaus einzubringen.

Regulativ herunterladen (726 KB) - .PDF

Zuständig

Zuständigkeiten