Gartenarbeiten

Rasenmähen

Wir bitten Sie, an Sonn- und Feiertagen das Rasenmähen mit Motormähern und das Holzschneiden mit Kreissägen zu unterlassen. 

Das Verbrennen von nicht biogenen Abfällen und biogenen Abfällen (z.B. Holz, Schilf, Laub...) im Garten ist durch das Bundesluftreinhaltegesetz ganzjährig verboten (auch in der Landwirtschaft!)

22.04.2024