Heimbeihilfe

Die Stadtgemeinde Laakirchen gewährt

  • behinderten Gemeindebürgern, die sich in Ausbildung befinden und in einem Internat untergebracht sind,
  • Lehrlingen, die die Berufsschule besuchen (der Schulbesuch muß die Unterbringung in einem Internat bzw. einer Privatunterkunft am Schulort erforderlich machen) sowie
  • Schülern, die eine weiterführende Schule (der Schulbesuch muß die Unterbringung in einem Internat bzw. einer Privatunterkunft am Schulort erforderlich machen)

eine Heimbeihilfe.

Die aktuellen Förderbeträge entnehmen Sie bitte den Richtlinien!

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Formulare

Zuständigkeiten