Standesamts- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare....

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen oder privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern und der Staatsbürgerschaftsevidenz werden folgende beglaubigte Abschriften und Urkunden ausgestellt:


Angelegenheit
Geburtsurkunden
Abschriften aus dem Geburtenbuch
Mehrsprachige Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Abschriften aus dem Ehebuch
Mehrsprachige Heiratsurkunden
Sterbeurkunden
Abschriften aus dem Sterbebuch
Mehrsprachige Sterbeurkunden
Staatsbürgerschaftsnachweis

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Personenstandsurkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Zuständig

  • Bogojević Jelena (Bereichsleiterin Standesamt, Bürgerservice & Kindergärten, Standesbeamtin)
  • Kaiser Sabine (Sachbearbeiterin Bürgerservice, Sozial- und Meldewesen | Standesbeamtin )
  • Simić Danijela (Sachbearbeiterin Bürgerservice | Standesbeamtin)
  • Stockinger Iris, Mag. (Sachbearbeiterin Bürgerservice + Schulen | Standesbeamtin)

Formulare