Schülerfreifahrt
Anspruchsvoraussetzungen:
- Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht (mind. 4 Schultage/Wo)
- Unter 24 Jahre
- Wohnort in Österreich
- Bezug der Familienbeihilfe
- Besuch einer anerkannten Berufsschule
Anträge für Schülerfreifahrten werden von den Schulen ausgegeben. Schüler aus dem Nicht-EU-Raum benötigen eine Bestätigung vom Finanzamt über den Bezug der Familienbeihilfe.
Anträge für Kleinbusse im Gelegenheitsverkehr (Fa. Bergsmann und Fa. Attwenger) sind beiden jeweiligen Busunternehmen oder in der Bürgerservicestelle zu stellen.
Lehrlingsfreifahrt
Anspruchsvoraussetzungen:
- Lehre in einem anerkannten Lehrberuf, Vorlehre oder Teilnahme an einem anerkannten Jugendprogramm
- Benützung eines öffentl. Verkehrsmittels mindestens 3 Tage in der Woche
- Unter 24 Jahre
- Wohnort in Österreich
- Bezug der Familienbeihilfe
Anträge für Lehrlingsfreifahrten werden vom Lehrherren ausgegeben. Lehrlinge aus dem Nicht-EU-Raum benötigen eine Bestätigung vom Finanzamt über den Bezug der Familienbeihilfe. Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim kann beim zuständigen Finanzamt Heimfahrtbeihilfe beantragt werden.
Jugendticket-Netz
Das Jugendticket-Netz berechtigt für Fahrten auf allen Verbundlinien im Verbundraum OÖ, an allen Tagen vom 1. September des Jahres bis zum 31. August des Folgejahres.
Das Jugendticket-Netz ist um € 60,-- erhältlich.
Das Jugendticket-Netz berechtigt zusätzlich zu Fahrten, die mit dem Schüler/Lehrlings-Ticket nicht oder nur eingeschränkt möglich sind:
- zum Nebenwohnsitz, Internat, Wohnort zweier Elternteile
- zwischen Schule und Betreuungsort des Schülers/Schülerin z.B. Hort
- zwischen Ausbildungsort und/oder Berufsschule, wenn dafür unterschiedliche Strecken erforderlich sind •an zusätzlichen Berufsschultagen
- zu nicht regelmäßigen Schulveranstaltungen
- zu Pflichtpraktika von höheren berufsbildenden Schulen
- zu Pflichtpraktika von Krankenpflegeschulen, wenn das Praktikum nicht am Standort der Schule stattfindet
- zu dislozierten Unterrichtsstätten (z.B. Hallenbad, Bauhof, etc.)
- in der Freizeit
Anspruchsvoraussetzungen:
- Besuch einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht
- unter 24 Jahre
- Wohnort in Oberösterreich
- Bezug der Familienbeihilfe