Waldbrandschutz-Verordnung

Aufgrund der Trockenheit in den Wäldern gelten ab sofort folgende Schutzmaßnahmen:

  1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
  2. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit derBodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

Bitte halten Sie dieses Schutzmaßnahmen ein und bedenken Sie die Auswirkungen, die ein Waldbrand auf unsere Natur hat.

Die geltende Verordnungen finden Sie nachstehend.

14.04.2026